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AGB online, Stand 1.12.2007:

§ 1 – Geltungsbereich

§ 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma hin>>und>>web, Inhaber Arne Hinniger, mit Sitz in Sittensen gelten für alle Geschäftsbeziehungen sowie Lieferungen und Leistungen von hin>>und>>web .

 

hin>>und>>web erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftstätigkeiten - auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 1.2 Die AGB werden mit dem Auftrag des Auftraggebers oder falls ein solcher nicht erfolgt ist, durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung Vertragsinhalt, ohne dass es dazu einer besonderen Vereinbarung bedarf.

 

§ 1.3 Die einzelnen Punkte dieser AGB werden bei Vertragsabschlüssen generell wirksam, solange zwischen dem Auftraggeber und hin>>und>>web keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.

 

§ 1.4 hin>>und>>web behält sich da Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gilt die jeweils (zum Vertragsabschluss) gültige Fassung der AGB's von hin>>und>>web als Vertragsbestandteil. Die aktuell gültigen AGB's sind zu jeder Zeit auf unserem Internetauftritt unter der Adresse http://www.hin-und-web.net zu finden und einzusehen.

 

§ 1.5 Für den Fall einer erfolgten Änderung unser AGB's steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu. Widerspricht der Kunde den geänderten bzw. ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von einem Monat nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so kann der Kunde sowie hin>>und>>web den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten, gelten in diesem Fall die AGB, denen der Kunde zuletzt zugestimmt hat.

 

§ 2 - Angebot, Vertragsabschluss

 

§ 2.1 Angebote der Firma hin>>und>>web gelten ohne Gegenzeichnung des eines Gesellschafters als unverbindlich.

 

§ 2.2 Sofern hin>>und>>web dem Kunden ein Angebot unterbreitet hat, kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und hin>>und>>web erst mit der Gegenzeichnung dieses Angebotes durch beide Vertragspartner oder durch Überweisung des ersten Teilbetrages (siehe § 8) auf das Konto von hin>>und>>web zustande.

 

§ 2.3 Änderungen oder Ergänzungen des bestehenden Vertragsverhältnisses oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot (siehe auch § 5).

 

§ 2.4 Soweit hin>>und>>web sich zur Erbringung der angebotenen Dienste, Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von hin>>und>>web kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

 

§ 2.5 Bestellungen unserer Dienstleistungen und Produkte über unser Online-Angebot sind für den Kunden als verbindlich zu betrachten. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrages durch hin>>und>>web oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer (gesonderten) Mitteilung an den Kunden bedarf. Es gelten die gesetzlichen Widerspruchsfristen gem. Fernabsatzgesetz.

 

§ 3 - Zusammenarbeit und Mitwirkungspflicht des Kunden

 

§ 3.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

 

§ 3.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Firma hin>>und>>web unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 3.3 Der Kunde unterstützt hin>>und>>web bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird hin>>und>>web hinsichtlich der von hin>>und>>web zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

 

§ 3.4 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, hin>>und>>web im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- u.a.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese hin>>und>>web umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Sofern hin>>und>>web eine mit dem Kunden zuvor abgestimmte Inhaltsstruktur vorgibt und nichts Abweichendes vereinbart wurde, übergibt der Kunde die Inhalte, insbesondere Textmaterialien in dem vorgegebenen Format. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass hin>>und>>web die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält (siehe § 9).

 

§ 3.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

 

§ 4 – Leistungsumfang

 

§ 4.1 Das Dienstleistungs-Angebot von hin>>und>>web wird ausführlich auf unserer Webpräsenz www.hin-und-web.net erläutert und ist dort jederzeit auf dem aktuellsten Stand abzurufen. hin>>und>>web behält sich das Recht vor, das Dienstleistungs-Angebot jederzeit (entsprechend den eigenen Kapazitäten) zu erweitern bzw. einzuschränken.

 

§ 4.2 Der Leistungsumfang für das jeweilige Vertragsverhältnis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Kundeninformation, sowie den im Angebot wie Vertrag festgesetzten Inhalten (welche in Zusammenarbeit des Kunden mit hin>>und>>web ausgearbeitet wurden).

 

§ 4.3 Einzelne Punkte des Vertrages können während des Vertragsverhältnisses jederzeit unter den entsprechenden Bedingungen geändert werden (siehe § 5).

 

§ 4.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf hin>>und>>web die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

 

§ 4.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernimmt hin>>und>>web keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage davon zu überzeugen, dass die von hin>>und>>web gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren.

 

§ 4.6 Für einzelne Dienstleistungen werden eventuell gesonderte, die vorliegenden erweiternde Festlegungen getroffen. Dies Betrifft die Bereiche Webhosting sowie Serviceverträge.

 

§ 5 – Leistungsänderungen

 

§ 5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von hin>>und>>web zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber hin>>und>>web äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von acht Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann hin>>und>>web von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

 

§ 5.2 hin>>und>>web prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwendungen und Terminen haben wird. Erkennt hin>>und>>web, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt hin>>und>>web dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt hin>>und>>web die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen - das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

 

§ 5.3 Nach eingehender Prüfung des Änderungswunsches wird hin>>und>>web dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

 

§ 5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

 

§ 5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

 

§ 5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. hin>>und>>web wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

 

§ 5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Stundensätze getroffen wurde, werden die zusätzlich entstandenen Aufwände nach der üblichen Vergütung von hin>>und>>web berechnet.

 

§ 5.8 hin>>und>>web ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von hin>>und>>web für den Kunden zumutbar ist.

 

§ 6 – Termine

 

§ 6.1 Wenn nicht ausdrücklich vom Kunden gefordert, verpflichtet sich hin>>und>>web in seiner Vertragsgestaltung generell nicht zu einem termingerechten Fertigungstermin.

 

§ 6.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Auch daraus resultierende mögliche Schadensersatzleistungen sind in einem solchen Fall im Vertrag zu kennzeichnen.

 

§ 6.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung,

behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) hat hin>>und>>web nicht zu vertreten und berechtigen hin>>und>>web, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. hin>>und>>web wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

 

§ 7 – Abnahme

 

hin>>und>>web behält es sich vor, die Resultate einzelner Arbeitsschritte bzw. Projektabläufe vom Kunden abnehmen und bestätigen zu lassen. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche sowie begründbare Mängelrüge des Kunden ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse ohne schriftliche Bestätigung als abgenommen bzw. freigegeben. Möchte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt weitere Änderungen an dem von ihm bereits abgenommen Projektergebnis vorgenommen haben, ist hin>>und>>web dazu berechtigt dem Kunden den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen (siehe §5). Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.

 

§ 8 – Zahlungsbestimmungen

Einmalige Zahlungen

§ 8.1 Es gelten die in der Bestellung bzw. die im Angebot angeführten Preise.

 

§ 8.2 Wenn nicht anders vereinbart, sind die von der hin>>und>>web gestellten Rechnungen ohne Abzug und zzgl. der z. Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß der im Vertrag getroffenen Zahlungsvereinbarung, auch wenn die im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen dem ursprünglichen Zweck (noch) nicht zugeführt wurden. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum von hin>>und>>web. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist hin>>und>>web zudem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

§ 8.3 Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit wird i.Allg. eine Abschlagszahlung von 20 Prozent der Auftragssumme berechnet.

 

Längerfristige Verträge

§ 8.4 Die Mindestvertragslaufzeit längerfristiger Verträge ist in dem jeweiligen Grundvertrag zwischen hin>>und>>web und dem Kunden ausgewiesen.

 

§ 8.5 Die Rechnungsstellung dafür erfolgt entweder monatlich, halbjährlich oder jährlich oder nach Projektanforderung. Welche Art der Abrechnung auf den einzelnen Kunden zutrifft, ist ebenfalls im Grundvertrag ausgewiesen.

 

§ 8.6 Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus zu zahlen.

 

§ 8.7 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (z.B. Inanspruchnahme zusätzlichen Datentransfer-Volumens zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen bei Web-Hosting-Leistungen), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

 

§ 8.8 Sofern der Kunden nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschriebenen sein. Bei Verzögerung ist hin>>und>>web berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10,- für evtl. Mahnungen zu erheben. Dies gilt auch für nicht eingelöste Lastschriften.

§ 8.9 Kommt der Kunde den von der Firma hin>>und>>web gestellten Mahnfristen nicht nach, ist hin>>und>>web dazu berechtigt den Zugriff zu den Internet Seiten des Kunden bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Des Weiteren ist hin>>und>>web dazu berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen.

 

§ 8.10 hin>>und>>web behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten an seine eMail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

 

Weiteres

 

§ 8.11 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung (z.B. Kunden-Login, Ftp-Zugang oder eMail-Postfach) verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt hin>>und>>web von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

 

§ 9 – Kündigung

 

§ 9.1 Wenn im Vertrag die Leistungen als dauerhaft bezeichnet werden, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit als geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden so keine Mindestvertragslaufzeit festgelegt wurde. In diesem Fall ist die Kündigung mindestens vier Wochen vor Vertragsende schriftlich auszusprechen, andererseits verlängert sich der Vertrag stillschweigend um 1 Jahr. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

 

Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch hin>>und>>web gilt insbesondere:

 

§ 9.2 Im Falle einer Preiserhöhung seitens hin>>und>>web kann der Kunde ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin den Vertrag kündigen, an dem die Preissteigerung wirksam wird. Gleiches gilt für eine Änderung dieser AGB's.

 

§ 10 - Bereitgestellte Inhalte, Rechte Dritter

 

§ 10.1 Jeder an hin>>und>>web erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder im Original noch bei eventueller Reproduktion geändert werden. Mit der Abschlusszahlung gehen die Rechte üblicherweise an den Auftragnehmer über, die Wahl der weiteren Verwendung obligt dann nur noch dem Auftragnehmer.

 

§ 10.2 Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Firma hin>>und>>web, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

§ 10.3 hin>>und>>web überträgt dem Auftraggeber (Kunde) die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 10.4 hin>>und>>web hat das Recht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers (Kunden) oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch des Kunden auf die Überlassung der von hin>>und>>web erstellten Werke.

 

§ 10.5 Der Auftraggeber stellt hin>>und>>web von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten oder nach seinen Informationen für ihn von hin>>und>>web erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.

 

§ 10.6 Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er hin>>und>>web hierüber unverzüglich zu informieren.

 

§ 10.7 Es ist hin>>und>>web nicht möglich eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vorzunehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

 

§ 11 - Geheimhaltung, Datenschutz, Datensicherheit

 

§ 11.1 Die der Firma hin>>und>>web übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich hin>>und>>web Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist hin>>und>>web berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

 

§ 11.2 hin>>und>>web speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt hin>>und>>web auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen.

 

§ 11.3 hin>>und>>web wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. hin>>und>>web wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt dann nicht, wenn hin>>und>>web verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

 

§ 11.4 hin>>und>>web weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

 

§ 11.5 Der Auftraggeber erhält zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Auftraggeber stellt hin>>und>>web von jeglichen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

 

§ 11.6 hin>>und>>web verpflichtetet sich nicht dazu, Datensicherungen der vom Kunden bereitgestellten Materialien, Inhalten und Daten anzufertigen. Der Kunde verpflichtetet sich, selbst Sorge für die Sicherheit der Daten zu tragen.

 

§ 12 - Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist 21258 Heidenau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechts unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der etwa unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.