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AGB als PDF zum herunterladen und Ausdrucken: AGB
AGB online, Stand 1.12.2007:
§
1 – Geltungsbereich
§
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
hin>>und>>web, Inhaber Arne Hinniger, mit Sitz in
Heidenau gelten für alle Geschäftsbeziehungen sowie
Lieferungen und Leistungen von hin>>und>>web .
hin>>und>>web
erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftstätigkeiten - auch wenn sie nicht erneut
ausdrücklich vereinbart werden.
§
1.2 Die AGB werden mit dem Auftrag des Auftraggebers oder falls ein
solcher nicht erfolgt ist, durch Auftragsbestätigung oder
Rechnungsstellung Vertragsinhalt, ohne dass es dazu einer besonderen
Vereinbarung bedarf.
§
1.3 Die einzelnen Punkte dieser AGB werden bei Vertragsabschlüssen
generell wirksam, solange zwischen dem Auftraggeber und hin>>und>>web
keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden
sind.
§
1.4 hin>>und>>web behält sich da Recht vor,
diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gilt die
jeweils (zum Vertragsabschluss) gültige Fassung der AGB's von
hin>>und>>web als Vertragsbestandteil. Die aktuell
gültigen AGB's sind zu jeder Zeit auf unserem Internetauftritt
unter der Adresse http://www.hin-und-web.net
zu finden und einzusehen.
§
1.5 Für den Fall einer erfolgten Änderung unser AGB's steht
dem Kunden ein Widerspruchsrecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen
zu. Widerspricht der Kunde den geänderten bzw. ergänzten
Bedingungen nicht innerhalb von einem Monat nach deren
Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder
ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde
fristgerecht, so kann der Kunde sowie hin>>und>>web
den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die geänderten
oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten, gelten in diesem Fall die
AGB, denen der Kunde zuletzt zugestimmt hat.
§
2 - Angebot, Vertragsabschluss
§
2.1 Angebote der Firma hin>>und>>web gelten ohne
Gegenzeichnung des eines Gesellschafters als unverbindlich.
§
2.2 Sofern hin>>und>>web dem Kunden ein Angebot
unterbreitet hat, kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und hin>>und>>web erst mit der
Gegenzeichnung dieses Angebotes durch beide Vertragspartner oder
durch Überweisung des ersten Teilbetrages (siehe § 8) auf
das Konto von hin>>und>>web zustande.
§
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des bestehenden
Vertragsverhältnisses oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
durch den Kunden gelten als neues Angebot (siehe auch § 5).
§
2.4 Soweit hin>>und>>web sich zur Erbringung der
angebotenen Dienste, Dritter bedient, werden diese nicht
Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von
hin>>und>>web kein allein durch die gemeinsame
Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
§
2.5 Bestellungen unserer Dienstleistungen und Produkte über
unser Online-Angebot sind für den Kunden als verbindlich zu
betrachten. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrages
durch hin>>und>>web oder mit erster
Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer (gesonderten)
Mitteilung an den Kunden bedarf. Es gelten die gesetzlichen
Widerspruchsfristen gem. Fernabsatzgesetz.
§
3 - Zusammenarbeit und Mitwirkungspflicht des Kunden
§
3.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten
sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an
der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich
gegenseitig.
§
3.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen
fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht
durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen
der Firma hin>>und>>web unverzüglich
mitzuteilen.
§
3.3 Der Kunde unterstützt hin>>und>>web bei
der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu
gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von
Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die
Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird
hin>>und>>web hinsichtlich der von hin>>und>>web
zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
§
3.4 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, hin>>und>>web
im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- u.a.)
Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese hin>>und>>web
umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren,
möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Sofern
hin>>und>>web eine mit dem Kunden zuvor
abgestimmte Inhaltsstruktur vorgibt und nichts Abweichendes
vereinbart wurde, übergibt der Kunde die Inhalte, insbesondere
Textmaterialien in dem vorgegebenen Format. Ist eine Konvertierung
des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format
erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass hin>>und>>web
die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält
(siehe § 9).
§
3.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten
vor.
§
4 – Leistungsumfang
§
4.1 Das Dienstleistungs-Angebot von hin>>und>>web
wird ausführlich auf unserer Webpräsenz www.hin-und-web.net
erläutert und ist dort jederzeit auf dem aktuellsten Stand
abzurufen. hin>>und>>web behält sich das
Recht vor, das Dienstleistungs-Angebot jederzeit (entsprechend den
eigenen Kapazitäten) zu erweitern bzw. einzuschränken.
§
4.2 Der Leistungsumfang für das jeweilige Vertragsverhältnis
ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung
gültigen Kundeninformation, sowie den im Angebot wie Vertrag
festgesetzten Inhalten (welche in Zusammenarbeit des Kunden mit
hin>>und>>web ausgearbeitet wurden).
§
4.3 Einzelne Punkte des Vertrages können während des
Vertragsverhältnisses jederzeit unter den entsprechenden
Bedingungen geändert werden (siehe § 5).
§
4.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf
hin>>und>>web die ihm obliegenden Leistungen auch
von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§
4.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der
Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernimmt
hin>>und>>web keine Garantie für Fehler, die
durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen.
Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage davon zu überzeugen,
dass die von hin>>und>>web gefertigten Seiten
unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren.
§
4.6 Für einzelne Dienstleistungen werden eventuell gesonderte,
die vorliegenden erweiternde Festlegungen getroffen. Dies Betrifft
die Bereiche Webhosting sowie Serviceverträge.
§
5 – Leistungsänderungen
§
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von
hin>>und>>web zu erbringenden Leistungen ändern,
so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber
hin>>und>>web äußern. Das weitere
Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei
Änderungswünschen, die rasch geprüft und
voraussichtlich innerhalb von acht Arbeitsstunden umgesetzt werden
können, kann hin>>und>>web von dem Verfahren
nach Absatz 2 bis 5 absehen.
§
5.2 hin>>und>>web prüft, welche Auswirkungen
die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich
Vergütung, Mehraufwendungen und Terminen haben wird. Erkennt
hin>>und>>web, dass zu erbringende Leistungen
aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt
werden können, so teilt hin>>und>>web dem
Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch
weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen
Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden.
Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser
Verschiebung, führt hin>>und>>web die Prüfung
des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen
Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen - das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann.
§
5.3 Nach eingehender Prüfung des Änderungswunsches wird
hin>>und>>web dem Kunden die Auswirkungen des
Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.
Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für
die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
§
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines
Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches
unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen
Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung
bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
§
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das
Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim
ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall,
dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren
Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden
ist.
§
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden
unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der
Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls
der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben. hin>>und>>web wird dem Kunden die
neuen Termine mitteilen.
§
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden
Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung
des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags
und etwaige Stillstandszeiten. Für den Fall, dass zwischen den
Parteien eine Vereinbarung über Stundensätze getroffen
wurde, werden die zusätzlich entstandenen Aufwände nach der
üblichen Vergütung von hin>>und>>web
berechnet.
§
5.8 hin>>und>>web ist berechtigt, die nach dem
Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen
abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter
Berücksichtigung der Interessen von hin>>und>>web
für den Kunden zumutbar ist.
§
6 – Termine
§
6.1 Wenn nicht ausdrücklich vom Kunden gefordert, verpflichtet
sich hin>>und>>web in seiner Vertragsgestaltung
generell nicht zu einem termingerechten Fertigungstermin.
§
6.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich
festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei
ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets
schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Auch
daraus resultierende mögliche Schadensersatzleistungen sind in
einem solchen Fall im Vertrag zu kennzeichnen.
§
6.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B.
Streik, Aussperrung,
behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.)
und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht
rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) hat hin>>und>>web
nicht zu vertreten und berechtigen hin>>und>>web,
das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. hin>>und>>web
wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt anzeigen.
§
7 – Abnahme
hin>>und>>web
behält es sich vor, die Resultate einzelner Arbeitsschritte bzw.
Projektabläufe vom Kunden abnehmen und bestätigen zu
lassen. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk.
Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der
Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche sowie begründbare
Mängelrüge des Kunden ein, so gelten die abgelieferten
Projektergebnisse ohne Schriftliche Bestätigung als abgenommen
bzw. freigegeben. Möchte der Kunde zu einem späteren
Zeitpunkt weitere Änderungen an dem von ihm bereits abgenommen
Projektergebnis vorgenommen haben, ist hin>>und>>web
dazu berechtigt dem Kunden den entstehenden Mehraufwand in Rechnung
zu stellen (siehe §5). Urlaubszeiten unterbrechen diese
Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig
anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier
Wochen.
§
8 – Zahlungsbestimmungen
Einmalige
Zahlungen
§
8.1 Es gelten die in der Bestellung bzw. die im Angebot angeführten
Preise.
§
8.2 Wenn nicht anders vereinbart, sind die von der hin>>und>>web
gestellten Rechnungen ohne Abzug und zzgl. der z. Zt. geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß der im Vertrag
getroffenen Zahlungsvereinbarung, auch wenn die im Rahmen des
Auftrages erbrachten Leistungen dem ursprünglichen Zweck (noch)
nicht zugeführt wurden. Bis zur vollständigen Begleichung
des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten
Leistungen im Eigentum von hin>>und>>web. Bei
Überschreitung der Zahlungsfristen ist hin>>und>>web
zudem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem
Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§
8.3 Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der
Arbeit wird i.Allg. eine Abschlagszahlung von 50 Prozent der
Auftragssumme berechnet.
Längerfristige
Verträge
§
8.4 Die Mindestvertragslaufzeit längerfristiger Verträge
ist in dem jeweiligen Grundvertrag zwischen hin>>und>>web
und dem Kunden ausgewiesen.
§
8.5 Die Rechnungsstellung dafür erfolgt entweder monatlich,
halbjährlich oder jährlich. Welche Art der Abrechnung auf
den einzelnen Kunden zutrifft, ist ebenfalls im Grundvertrag
ausgewiesen.
§
8.6 Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus zu zahlen.
§
8.7 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable
Entgelte (z.B. Inanspruchnahme zusätzlichen
Datentransfer-Volumens zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen bei
Web-Hosting-Leistungen), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
§
8.8 Sofern der Kunden nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss
der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Tag nach Zugang der
Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschriebenen
sein. Bei Verzögerung ist hin>>und>>web
berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€
für evtl. Mahnungen zu erheben. Dies gilt auch für nicht
eingelöste Lastschriften.
§ 8.9 Kommt der Kunde den
von der Firma hin>>und>>web gestellten Mahnfristen
nicht nach, ist hin>>und>>web dazu berechtigt den
Zugriff zu den Internet Seiten des Kunden bis zum Eingang des offenen
Betrages zu sperren. Des Weiteren ist hin>>und>>web
dazu berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und einen evtl.
Schadensersatz geltend zu machen.
§
8.10 hin>>und>>web behält sich eine Änderung
der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor.
Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor
Inkrafttreten an seine eMail-Adresse oder postalisch mitgeteilt.
Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches
Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum
Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte
bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein
Sonderkündigungsrecht.
Weiteres
§
8.11 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt
oder unbefugt über seine Zugangskennung (z.B. Kunden-Login,
Ftp-Zugang oder eMail-Postfach) verursachen, verantwortlich. In
diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche
Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff
Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und
Verlust zu schützen. Er stellt hin>>und>>web
von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung
vorstehender Pflichten entstehen.
§
9 – Kündigung
§
9.1 Wenn im Vertrag die Leistungen als dauerhaft bezeichnet werden,
gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit als geschlossen. Er kann von
jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende
gekündigt werden so keine Mindestvertragslaufzeit festgelegt
wurde. In diesem Fall ist die Kündigung mindestens vier Wochen
vor Vertragsende schriftlich auszusprechen, andererseits verlängert
sich der Vertrag stillschweigend um 1 Jahr. Das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Als
wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch
hin>>und>>web gilt insbesondere:
-
Ein
Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die
Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher,
wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder
datenschutzrechtlicher Bestimmungen
-
Ein
Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert
-
Die
Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung
durch hin>>und>>web
§
9.2 Im Falle einer Preiserhöhung seitens hin>>und>>web
kann der Kunde ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin den Vertrag
kündigen, an dem die Preissteigerung wirksam wird. Gleiches gilt
für eine Änderung dieser AGB's.
§
10 - Bereitgestellte Inhalte, Rechte Dritter
§
10.1 Jeder an hin>>und>>web erteilte Auftrag ist
ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Entwürfe
und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung
weder im Original noch bei eventueller Reproduktion geändert
werden. Mit der Abschlusszahlung gehen die Rechte üblicherweise
an den Auftragnehmer über, die Wahl der weiteren Verwendung
obligt dann nur noch dem Auftragnehmer.
§
10.2 Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein
Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Firma
hin>>und>>web, eine Vertragsstrafe in Höhe
der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
§
10.3 hin>>und>>web überträgt dem
Auftraggeber (Kunde) die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der
Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
§
10.4 hin>>und>>web hat das Recht, auf den fertig
gestellten Werken als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des
Auftraggebers (Kunden) oder seine sonstige Mitarbeit begründen
kein Miturheberrecht. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch
des Kunden auf die Überlassung der von hin>>und>>web
erstellten Werke.
§
10.5 Der Auftraggeber stellt hin>>und>>web von
sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen
Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung
gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und
er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung
und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde
versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und
Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten oder nach
seinen Informationen für ihn von hin>>und>>web
erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon
gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-,
Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.
§
10.6 Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf
Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch
genommen, so hat er hin>>und>>web hierüber
unverzüglich zu informieren.
§
10.7 Es ist hin>>und>>web nicht möglich eine
eingehende Einzelprüfung für den Fall vorzunehmen, ob
Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche
gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das
geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA verstoßen
könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den
nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit
der Inhalte anzutreten.
§
11 - Geheimhaltung, Datenschutz, Datensicherheit
§
11.1 Die der Firma hin>>und>>web übergebenen
Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich hin>>und>>web
Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist
hin>>und>>web berechtigt, die Kundendaten dem
Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke
erforderlich ist.
§
11.2 hin>>und>>web speichert alle Daten des Kunden
während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch,
soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für
Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten
verarbeitet und nutzt hin>>und>>web auch zur
Beratung seiner Kunden, zur Werbung für eigene Zwecke und zur
bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen.
§
11.3 hin>>und>>web wird dem Kunden auf Verlangen
jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn
betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
hin>>und>>web wird weder diese Daten noch den
Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis
an Dritte weiterleiten. Dies gilt dann nicht, wenn hin>>und>>web
verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche
Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische
Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
§
11.4 hin>>und>>web weist den Kunden ausdrücklich
darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in
offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der
Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde
weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte
Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch
andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in
der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
§
11.5 Der Auftraggeber erhält zur Pflege seines Angebotes einen
Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, dieses
vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der
aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der
Auftraggeber stellt hin>>und>>web von jeglichen
Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung
vorstehender Pflichten entstehen.
§
11.6 hin>>und>>web verpflichtetet sich nicht dazu,
Datensicherungen der vom Kunden bereitgestellten Materialien,
Inhalten und Daten anzufertigen. Der Kunde verpflichtetet sich,
selbst Sorge für die Sicherheit der Daten zu tragen.
§
12 - Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist 21258
Heidenau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechts unwirksam sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Regelung gilt
eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn
und Zweck der etwa unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
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